Gesetze

Allgemeine Erklaerung des Koenigs

Hoheitsgebiete

Koenigreich Morgin

§1. Alle Menschen sind frei und gleich an Wuerde und Rechten geboren.

  • Alle Menschen sind frei und gleich an Wuerde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Bruederlichkeit begegnen.

§2 Niemand darf Diskriminiert werden

  • Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklaerung verkuendeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, sozialer Herkunft, Vermoegen, Geburt oder sonstigem Stand.
  • Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder Stellung der Insel oder Gebietes, dem eine Person angehoert, gleichgueltig ob dieses unabhaengig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveraenitaet eingeschraenkt ist.

§3 Jeder hat das Recht auf Leben.

  • Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

§4 Keine Sklaverei

  • Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen Formen sind verboten.

§5 Niemand darf gefoltert werden

  • Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
  • Durch Recht gesprochene Strafen sind davon ausgenommen.

§6 Jeder wird überall als Rechtsperson anerkannt

  • Jeder hat das Recht, ueberall als rechtsfaehig anerkannt zu werden.

§7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
  • Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklaerung verstoesst, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

§8 Jeder hat Annspruch auf Rechtsschutz

  • Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zustaendigen Inselvertretung gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

§9 Niemand darf willkuerlich inhaftiert werden

  • Niemand darf willkuerlich festgenommen, in Haft gehalten oder der Insel verwiesen werden.

§10 Jeder hat das Recht auf ein Gerichtsverfahren

  • Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und oeffentliches Verfahren vor einem unabhaengigen und unparteiischen Gericht.

§11 Jeder ist unschuldig, solange  nicht das Gegenteil bewiesen wurde

  • Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem oeffentlichen Verfahren, in dem er alle fuer seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemaess dieser Erklaerung nachgewiesen ist.
  • Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach dieser Erklaerung nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhaengt werden.

§12 Jeder hat ein Recht auf Privatleben

  • Niemand darf willkuerlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Haus und seinen Schriftverkehr oder Beeintraechtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeintraechtigungen.

§13 Jeder darf sich frei bewegen

  • Jeder hat das Recht, sich innerhalb des Hoheitsgebietes frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu waehlen.
  • Jeder hat das Recht, jede Insel, einschliesslich seiner eigenen, zu verlassen und in sein Reich zurueckzukehren.

§14 Recht auf Asyl

  •  Jeder hat das Recht, auf anderen Inseln vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen.
  • Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsaechlich auf Grund von Verbrechen nicht politischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsaetze dieser Erklaerung verstoßen.

§15 Jeder hat das Recht auf eine Inselangehoerigkeit

  • Jeder hat das Recht auf eine Inselangehoerigkeit.
  • Niemandem darf seine Inselangehoerigkeit willkuerlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Inselangehoerigkeit zu wechseln.

§16 Jeder hat ein Recht auf Eigentum

  • Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
  • Niemand darf willkuerlich seines Eigentums beraubt werden.

§17 Recht auf Gedanken-,Gewissens- und Religionsfreiheit

  • Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, oeffentlich oder privat durch Lehre, Ausuebung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

§18 Recht auf freie Meinungsaesserung

  • Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsaeusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhaengen sowie ueber Medien jeder Art und ohne Ruecksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

§19 Recht zur friedlichen Versammlung

  • Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschliessen.
  • Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehoeren.

§20 Recht auf Demokratie und freie Wahlen

  • Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der oeffentlichen Angelegenheiten seiner Insel unmittelbar oder durch frei gewaehlte Vertreter mitzuwirken.
  • Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu Aemtern auf seiner Insel.
  • Der Wille des Königs bildet die Grundlage für die Autoritaet der oeffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmaessige, unverfaelschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

§21 Kultur

  • Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Kuensten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

§22 Gerechte Soziale Ordnung

  • Jeder hat Anspruch auf eine soziale Ordnung, in der die in dieser Erklaerung verkuendeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden koennen.

§23 Wir alle tragen Verantwortung gegenueber anderer

  • Jeder hat Pflichten gegenueber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persoenlichkeit moeglich ist.
  • Jeder ist bei der Ausuebung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschraenkungen unterworfen, die das Gesetz ausschliesslich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der oeffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genuegen.
  • Diese Rechte und Freiheiten duerfen in keinster Weise im Widerspruch zu den Zielen und Grundsaetzen anderer Inseln ausgeuebt werden.

§24 Niemand kann dir diese Erklaerung verwehren

  • Zur Wahrung der Bestandskraft dieser Erklaerung darf keine vorhergehende Bestimmung dieser Erklärung daraufhin ausgelegt werden, dass ein Inselstaat, eine Gruppierung oder gar eine einzelne Person ein Recht begründet durch nutzen, tun oder dulden was dazu führt, dass einer anderen Person, Gruppierung oder Inselstaat die Rechte dieser Erklaerung aberkannt werden.